Das
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche monetäre Aufwendung des Arbeitgebers
zur monatlichen Gehalts- bzw. Lohnzahlung und stellt einen Beitrag des Arbeitgebers
zu den meist im Sommer anfallenden zusätzlichen urlaubsgedingten Aufwendungen
der Betroffenen dar.
Das Urlaubsgeld wird meist zu einem bestimmten Zeitpunkt im Sommer oder flexibel vor dem Haupturlaub jedes Arbeitnehmers gezahlt.
Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld kann sich insbesondere aus einem
Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Wird das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber wiederholt freiwillig gezahlt, ohne
dass er sich einen Widerruf vorbehalten hat, kann zudem ein Anspruch aufgrund
betrieblicher Übung entstehen.
Zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld insbesondere vom Urlaubsentgeld,
welches die Weiterzahlung des gewöhnlichen Lohnes für die Zeit
des Urlaubs bezeichnet.
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