Bei
teilkontinuierlichen Schichtsystemen wird am Tag ununterbrochen, 24 Std.
am Tag (meist in Früh-, Spät- und Nachtschicht) gearbeitet mit
Ausnahme des kompletten Wochenendes.
Die genauen Zeiten für die Zuordnung in teilkontinuierliche Schichtsysteme
sind den jeweiligen Tarifverträgen zu entnehmen.
Beispielsweise gelten im Chemie-Manteltarifvertrag als teilkontinuierlich
besetzte Arbeitsplätze, die von Samstag 14:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr
nicht, auch nicht zeitweise besetzt sind.
Durch die Einführung von teilkontinuierlichen Schichtsystemen kommt
es zu einer Ausdehnung der Betriebszeiten und zur Abkoppelung der individuellen
Arbeitszeit der Arbeitnehmer von der Betriebszeit des Unternehmens.
In diesem Fall kann die wöchentliche Betriebszeit verdreifacht werden.
Eine Produktionserweiterung auf das Wochenende ist aber auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die im jeweiligen Tarifvertrag nachzulesen sind.
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