Das
Entgeltausfallprinzip gilt für die Berechnung des zu zahlenden Arbeitsentgelts
bei der Entgeltfortzahlung.
Das Entgeltausfallprinzip besagt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die
Vergütung des Arbeitsentgelts hat, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten
hätte.
Der Arbeitnehmer darf somit nicht schlechter gestellt werden, als wenn er
gearbeitet hätte.
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