Eine
Arbeitszeitflexibilisierung ist hinsichtlich des chronologische Faktors
(Lage der Arbeitszeit) und/oder des chronometrischen Faktors (Dauer der
Arbeitszeit) Faktors möglich. Arbeitszeitflexibilisierung liegt vor,
wenn mindestens einer dieser Faktoren permanent veränderbar
ist, wobei die Veränderungen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einseitig
oder von beiden Seiten möglich sein müssen. Dadurch sind bei Änderungen
der Arbeitszeit vertragliche Vereinbarungen nicht mehr erforderlich, da
diese Arbeitszeitvariationen in Rahmenvereinbarungen im Voraus festgelegt
sind.
zurück zur Startseite des Lexikons